Sonntag, 05. September 2010 07:22:31
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medienhb.Rundfunkrecht

In diesem Menüpunkt finden Sie gesetzliche Rahmenbedingungen in Form von Staatsverträgen, Richtlinien, Satzungen und Verordnungen zur Veranstaltung öffentlich-rechtlicher und privatwirtschaftlicher Fernsehprogramme.

Grundlage der Medien

Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)

Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV), seit 1. März 2007 der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien, ist der Staatsvertrag aller Bundesländer über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. 8. 1991. Er enthält alle Grundsatzregelungen für den öffentlich-rechtlichen wie für den privatrechtlichen bzw. kommerziellen Rundfunk und bildet damit die wichtigste rechtliche Grundlage für das duale Rundfunksystem in der Bundesrepublik.

RStV in der Fassung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (seit 01. April 2010 in Kraft)

ARD-Staatsvertrag
ZDF-Staatsvertrag
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)

Neuregelungen seit 1. April 2010

Mit Inkrafttreten des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. April 2010 setzt dieser wesentliche Teile der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in nationales Recht um. Kernstück dabei sind neue Regelungen zur Werbung sowie die teilweise Legalisierung von Produktplatzierungen.

Ab sofort gibt es Ausnahmen vom Verbot des Product Placements: Danach sind in Kinofilmen, Filmen und Serien, Sportsendungen und leichten Unterhaltungssendungen Produktplatzierungen gegen Entgelt erlaubt. Dies gilt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur für angekaufte Fremdproduktionen. Unentgeltliche Produktplatzierungen (sog. Produktbeistellungen) dürfen bei bestimmten Eigen- und Fremdproduktionen eingesetzt werden, sind aber in Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen sowie in Ratgeber- und Verbrauchersendungen für alle Rundfunkveranstalter verboten. Produktplatzierungen sind entsprechend zu kennzeichnen. In Kindersendungen sind Produktplatzierungen jeglicher Art unzulässig.

Zukünftige Änderungen

Begründung zum 14. RÄStV
RStV in der Fassung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (noch nicht in Kraft)

Werbung, Sponsoring und Teleshopping

Werberichtlinien Fernsehen
Werberichtlinien Hörfunk

Fernsehfensterprogramme

Fernsehfensterrichtlinie (FFR)
Fernsehfensterwerbesatzung

Jugendschutz

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendschutzrichtlinien
Jugendschutzsatzung (JSS)

Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele

Gewinnspielsatzung

EU-Richtlinien

EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Landesmediengesetze

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